(1) Das ungerundete monatliche Wohngeld für bis zu zwölf zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder beträgt
1,08 · (M – (a + b · M + c · Y) ·Y) Euro. |
Anlage 1:
Die in die Formel nach § 19 Abs. 1 Satz 1 einzusetzenden, nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder unterschiedenen Werte „a“, „b“ und „c“ sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
z.B. für die Belegung mit einer Person
a 6,300E-2
b 7,963E-4
c 9,102E-5
Und wer sich über die Anmerkungen E-1 bis E-5 wundert:
Hierbei bedeuten: | E-2 geteilt durch | 100, | |
E-4 geteilt durch | 10 000, | ||
E-5 geteilt durch | 100 000, | ||
E-6 geteilt durch | 1 000 000. |
Meine Berechnung [wenn ich hier richtig mit Klammern und Brüchen arbeiten kann] sieht dann so aus:
1,08 x (305 - (6,3/1.000 + 7,963/10.000 x 305 + 9,192/100.000 x 815) x 815) €
Frage mich, ob die meisten Wohngeldempfänger ihre Rechnungen überprüfen. Habe das mal anhand obiger Rechnung exemplarisch für ein Mitglied durchexerziert. Iudex non calculat!
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