23 März, 2009

Wahnsinn WoGG

§ 19 WoGG
(1) Das ungerundete monatliche Wohngeld für bis zu zwölf zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder beträgt
1,08 · (M – (a + b · M + c · Y) ·Y) Euro.
„M“ ist die gerundete zu berücksichtigende monatliche Miete oder Belastung in Euro. „Y“ ist das gerundete monatliche Gesamteinkommen in Euro. „a“, „b“ und „c“ sind nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder unterschiedene Werte und ergeben sich aus der Anlage 1.

Anlage 1:
Die in die Formel nach § 19 Abs. 1 Satz 1 einzusetzenden, nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder unterschiedenen Werte „a“, „b“ und „c“ sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
z.B. für die Belegung mit einer Person
a 6,300E-2
b 7,963E-4
c 9,102E-5

Und wer sich über die Anmerkungen E-1 bis E-5 wundert:
Hierbei bedeuten: E-2 geteilt durch 100,
E-4 geteilt durch 10 000,
E-5 geteilt durch 100 000,
E-6 geteilt durch1 000 000.
So weit so gut!
Meine Berechnung [wenn ich hier richtig mit Klammern und Brüchen arbeiten kann] sieht dann so aus:
1,08 x (305 - (6,3/1.000 + 7,963/10.000 x 305 + 9,192/100.000 x 815) x 815) €

Frage mich, ob die meisten Wohngeldempfänger ihre Rechnungen überprüfen. Habe das mal anhand obiger Rechnung exemplarisch für ein Mitglied durchexerziert. Iudex non calculat!

Keine Kommentare: